Aktuelles

Aktuelle Meldung zur Einführung des Stiftungsregisters!

Besteht auch bei Ihnen Handlungsbedarf?

Im Januar 2026 sollte das Stiftungsregister an den Start gehen. Bereits am 16.07.2021 war dies mit Wirkung zum 01.01.2026 gesetzlich beschlossen worden. Das neue Register soll insbesondere Transparenz schaffen und die bisherigen einzelnen Länderverzeichnisse ersetzen. Hiervon betroffen sind alle rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts, sowohl die steuerlich begünstigten als auch die privatnützigen.

Nun verschiebt es sich um zwei Jahre. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, in dem eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 01.01.2028 vorgesehen ist.

Als Grund wird ausgeführt, dass die Technik, die für das Führen des Registers notwendig ist, zum 01.01.2026 noch nicht bereitstehen wird. Um ein zuverlässiges Bereitstehen dieser Technik zu garantieren, soll das Inkrafttreten verschoben werden. „Diese Verschiebung sei alternativlos“.

Das Verschieben des Starttermins ist für viele sicher ärgerlich. Es bietet jedoch auch die Chance, die zusätzlich gewonnene Zeit zu nutzen um die jetzige Stiftungssatzung anzupassen. Die zum 01.01.2028 gültige Fassung der Satzung wird im Stiftungsregister abgelegt und ist danach in der Regel für jeden einsehbar. Sofern noch wichtige oder persönliche Fakten in ihr enthalten sind, die nicht für Jedermann bestimmt sind, sollte gehandelt werden. Sprechen Sie mich gerne dazu an.

Der neue Gesetzentwurf im Wortlaut:

>> Zum PDF-Download auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz